Egal, ob die Menschen unzufrieden mit dem Schulsystem, der lokalen Parkplatzsituation sind oder eigene Vorschläge für Gesetzesinitiativen vorbringen möchten: Petitionen sind eine einfache und effektive Möglichkeit, um seine Stimme zu erheben und Einfluss auf die Politik zu nehmen. Startet man eine bundes- oder landesweite Petition, wird diese i.d.R. online in den jeweiligen Petitionsausschuss eingereicht.
Doch viele Petitionen befassen sich mit Lokalpolitik. Damit diese Beteiligung wirklich wahrgenommen wird und Anliegen behandelt werden, hat die Petitionsplattform openPetition das sogenannte openDemokratie-Tool (opTo) entworfen. Diese Software ermöglicht das Starten und Unterzeichnen von Petitionen direkt auf den Webseiten der Kommunen. Wird das Quorum erreicht, muss ein zuständiges Gremium das Anliegen der Petition behandeln und eine Stellungnahme veröffentlichen. Aber auch wenn das Quorum nicht erreicht wurde, gibt es auf jede der Petitionen eine transparente Antwort. So können Anliegen der Bürgerinnen und Bürger direkt an die jeweiligen Repräsentanten übermittelt werden. Der Umweg über den Landtag wird vermieden, die Petition kommt jedoch trotzdem auf fortschrittlichem Weg bei den Entscheidungstragenden an.
“Wenn wir öffentliche Petitionen als Instrument der Bürgerbeteiligung zu Ende denken, muss das Petitionsverfahren wirksamer werden, es muss in herausragenden Einzelfällen das ganze Parlament erreichen können und es muss ehrlicher werden, was den Nutzen für die Bürger angeht, und zwar aus der Sicht der Bürger, nicht aus der Sicht der Verwaltung und nicht aus der Sicht der Mandatsträger”, Jörg Mitzlaff, Gründer und Geschäftsführer von openPetition.
Mit der Kampagne für eine Modernisierung des Petitionsrechts in Deutschland will die Petitionsplattform openPetition mehr digitale Beteiligung. Sowohl einzelne Individuen, als auch Initiativen, Interessengruppen, Gewerkschaften oder NGOs nutzen Online-Sammelpetitionen immer häufiger, um Interessen und Meinungen zu bündeln und sie an Entscheidungsträger zu adressieren. Dabei beruht jede Petition auf dem Petitionsrecht, wie es in Artikel 17 GG geregelt ist.